Drohnenführerschein

Drohnenführerschein – Prüfung bestanden – weiterer Luftbilder demnächst bei fokus-natur.de !

Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschrift VO (EU) 2019/947 zum 31.12.2020 müssen Fernpiloten, die ein Drohne betreiben, bestimmte europaweit einzuhaltende Regeln beachten.

Insbesondere  muss der Fernpilot einen Online-Lehrgang absolviert und erfolgreich mit einer Online-Theorieprüfung abgeschlossen haben.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten ist der “kleine EU-Drohnenführerschein”, da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU benötigt wird.

Finowtal-Pregnitzfließ; Natura-2000-Gebiet und Projektgebiet der Stiftung Pro Artenvielfalt; Brandenburg

Mit dem Bestehen der Prüfung wird dem Prüfling bestätigt, dass er über eine ausreichende Kompetenz für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Nur mit dieser Bestätigung darf er Drohnen gemäß den Vorgaben der open category in den risikoärmsten Unterkategorien A1 und/oder A3 einsetzen. Das Dokument gilt in der gesamten EU.

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